1870

8 Rappen für Männer, 5 für Frauen

Lange Arbeitstage gehörten von Anfang an zum Alltag der Sennhof-Häftlinge. Teilweise übernahmen sie Arbeiten im öffentlichen Raum, z.B. die Strassenreinigung. Das wurde allerdings – wegen hoher Fluchtgefahr – mit dem Reglement von 1870 abgeschafft. Die damaligen Arbeitszeiten: Im Sommer ab 6 Uhr, im Winter ab 7 Uhr; abends bis 18.30 Uhr bzw. 19.30 Uhr – Arbeitszeiten, die auch in der Stadt Chur üblich waren. Die Männer bekamen für ihre Tätigkeiten in der Werkstatt (am Webstuhl oder handwerkliche Arbeiten) täglich 8 Rappen; die Frauen für Näh-, Strick- und Spinnarbeiten 5 Rappen. Ab 1927 konnten die Häftlinge auch wieder ausserhalb des Sennhofs arbeiten. Die Frauen halfen bei der Wäsche in der Reinigung.

2017 waren die Gefangenen mit humaneren Arbeitszeiten konfrontiert: von 7.30 – 17.05 Uhr. Die zugeteilten Tätigkeiten sollten im Idealfall ihren Fähigkeiten entsprechen. Die Häftlinge arbeiteten im Sennhof zuletzt vor allem in den Bereichen Schreinerei, Industrie (u.a. Konfektionierung und Verpackung) sowie Ökonomie (Küche, Wäscherei). Das Arbeitsentgelt war abhängig vom Einsatz und der Disziplin; es lag durchschnittlich bei rund 30 Franken pro Tag.

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Umschlag der dokumentierten Arbeitskontrolle 1834 – 1930 (Quelle: Staatsarchiv Graubünden, C7.17)
Umschlag der dokumentierten Arbeitskontrolle 1834 – 1930 (Quelle: Staatsarchiv Graubünden, C7.17)
Produkte aus der Schreinerei und der Industrie (Quelle: JVA Sennhof)
Produkte aus der Schreinerei und der Industrie (Quelle: JVA Sennhof)